Notüberläufe auf flachen und flachgeneigten Dächern
Eigentümerpflicht zur Nachrüstung bei bestehenden baulichen Anlagen
EU- Bauproduktenverordnung vom 01.07.2013
Pflichten und Rechte, Leistungserklärung, CE- Kennzeichen, Mangel
Dachdichtung nach K2 (höherwertige Ausführung)
Nicht immer zu vereinbaren; Kontext; Hinweispflicht des Auftragnehmers; Abweichung.
Risse in der ungeschützten Beton- Fahrbahndecke, Zufahrt zur Tiefgarage
Keine Sicherstellung der Dauerhaftigkeit
Mindestgefälle bei Dachabdichtung nach Anwendungskategorie K2
Kritische Betrachtung zum 26.07.2023