Hohlkehlen und Beschichtung von Stützfüßen in der Tiefgarage

Zum Schutz von aufgehenden Bauteilen ist eine Beschichtung oder Abdichtung von Wandanschlüssen erforderlich (Ausführungsdetails im DBV- Merkblatt, DBV3). Schäden können vermieden werden, wenn die Sockelbereiche von Stützen und Wänden mit einer Hohlkehle und einer Beschichtung im vertikalen Bereich geschützt werden. Dabei ist die Bodenbeschichtung (rissüberbrückende Oberflächenschutzsysteme, OS, nach DAfStb 2001) bis über die Hohlkehle auszuführen und im vertikalen Bereich eine geeignete Beschichtung aufzubringen. Auch bei unbeschichteten Bodenplatten ist ein Oberflächenschutzsystem am Stützenfuß erforderlich Quelle: DAfStb- Richtlinie, Ausgabe Oktober 2001, Deutscher Ausschuss für Stahlbeton, Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen, Teil 2: Tabelle 5.1, Oberflächen-schutzsysteme, Seite 53).

Beitrag erstmalig veröffentlicht 13. Juni 2019

Zurück
Zurück

Rissüberbrückung von Beschichtungen der Fahrbahndecke in der Tiefgarage

Weiter
Weiter

Wasserpfützen auf Stellplätzen in der Tiefgarage, Nutzungseinschränkung