Nutzungseinschränkung in der Tiefgarage

€ 12,50

Mängel an Fahrbahn, Stützen und Entwässerung in der Tiefgarage einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Baden-Württemberg

Abnahme/ Übergabe am 16.12.2009

Offenbarungspflicht keine Offenbarung der Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik bezüglich fehlender Beschichtung des Betons

Mangelbereich Fahrbahndecke, Verdunstungsrinne, An- und Abschlüsse an Wandanschlüssen und Betonstützen, Entwässerung.

Regeln der Technik siehe Fußnoten

Mängel an Fahrbahn, Stützen und Entwässerung in der Tiefgarage einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Baden-Württemberg

Abnahme/ Übergabe am 16.12.2009

Offenbarungspflicht keine Offenbarung der Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik bezüglich fehlender Beschichtung des Betons

Mangelbereich Fahrbahndecke, Verdunstungsrinne, An- und Abschlüsse an Wandanschlüssen und Betonstützen, Entwässerung.

Regeln der Technik siehe Fußnoten