Mängel an Fahrbahn, Stützen und Entwässerung in der Tiefgarage einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Baden-Württemberg
Abnahme/ Übergabe am 16.12.2009
Offenbarungspflicht keine Offenbarung der Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik bezüglich fehlender Beschichtung des Betons
Mangelbereich Fahrbahndecke, Verdunstungsrinne, An- und Abschlüsse an Wandanschlüssen und Betonstützen, Entwässerung.
Regeln der Technik siehe Fußnoten
Mängel an Fahrbahn, Stützen und Entwässerung in der Tiefgarage einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Baden-Württemberg
Abnahme/ Übergabe am 16.12.2009
Offenbarungspflicht keine Offenbarung der Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik bezüglich fehlender Beschichtung des Betons
Mangelbereich Fahrbahndecke, Verdunstungsrinne, An- und Abschlüsse an Wandanschlüssen und Betonstützen, Entwässerung.
Regeln der Technik siehe Fußnoten