Flachgeneigtes Dach einer Klinik aus einer zwischen den Sparren gedämmten Holzdachkonstruktion ohne Unterlüftung der Abdichtungslage. Tauwasserschaden.

€ 12,50

Themen

Feststellung der Ursachen für die durch Tauwasser zerstörte Holzdach-Konstruktion ohne Unterlüftung der Abdichtungslage; Nachweis des Tauwasserschutz nach DIN EN 15026; allgemein bauaufsichtliche Zulassung; das geneigte Dach ist einsturzgefährdet; Einsturzgefahr bei Windkräften und Auflasten; Schadensrisiko Feuchtekonzentrationen; keine Bedenken der Dachbauunternehmen gegen die Ausführung; Antworten zum arglistig verschwiegenen Mangel, zum Organisationsverschulden, zur Mitteilungspflicht des Architekten; Antworten zum Architekten als Sachwalter und primärer Ansprechpartner.

Mängel

die Holzschalung trägt die Kunststoffdachbahn nicht; Feuchte auf Bauteilen (siehe Schadensbilder); die Strahlungsabsorbtion der Kunststoffbahn ist zu gering; die Abdichtungsunterlage aus Holzschalung zerfällt; Nagelköpfe drücken von unten auf die Kunststoffdachbahn; die Dampfbremse weicht von der vertraglich vereinbarten ab; Tauwasser durchfeuchtet die Holzdachkonstruktion; Feuchteschutz der Holzdachkonstruktion; Nachweis zum Tauwasser – und Feuchteschutz der Holzdachkonstruktion fehlt;

Themen

Feststellung der Ursachen für die durch Tauwasser zerstörte Holzdach-Konstruktion ohne Unterlüftung der Abdichtungslage; Nachweis des Tauwasserschutz nach DIN EN 15026; allgemein bauaufsichtliche Zulassung; das geneigte Dach ist einsturzgefährdet; Einsturzgefahr bei Windkräften und Auflasten; Schadensrisiko Feuchtekonzentrationen; keine Bedenken der Dachbauunternehmen gegen die Ausführung; Antworten zum arglistig verschwiegenen Mangel, zum Organisationsverschulden, zur Mitteilungspflicht des Architekten; Antworten zum Architekten als Sachwalter und primärer Ansprechpartner.

Mängel

die Holzschalung trägt die Kunststoffdachbahn nicht; Feuchte auf Bauteilen (siehe Schadensbilder); die Strahlungsabsorbtion der Kunststoffbahn ist zu gering; die Abdichtungsunterlage aus Holzschalung zerfällt; Nagelköpfe drücken von unten auf die Kunststoffdachbahn; die Dampfbremse weicht von der vertraglich vereinbarten ab; Tauwasser durchfeuchtet die Holzdachkonstruktion; Feuchteschutz der Holzdachkonstruktion; Nachweis zum Tauwasser – und Feuchteschutz der Holzdachkonstruktion fehlt;

Vorwort zu diesem Buch

Durch die mangelhafte Ausführung der Dachabdichtungsarbeiten und der Fehlkonstruktion der zwischen den Sparren gedämmten Holzdachkonstruktion ohne Unterlüftung der Abdichtungsunterlage sind an diesem flachgeneigtes Dach einer Klinik Bauschäden eingetreten.

Die Holzdachunterkonstruktion zerfällt in Folge der Tauwasserbelastung.

Das Dach ist einsturzgefährdet.

Von dieser Dachkonstruktion wurde von der Fachwelt bis Februar 2012 allgemein abgeraten. Ab Februar 2012 ist eine derartige Dachkonstruktion nur unter Berücksichtigung enger, vorgeschriebener Anforderungen gebrauchstauglich.

Im vorliegenden Werk hat der nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der EUC persönlich zertifizierte Sachverständige aus seinem Gutachten bebildert die Schäden und Schadensursachen beschrieben.

Vom augenscheinlichen Schaden ausgehend – Lage, Umfang, Merkmal und Intensität des Schadens - ist Ziel einer Begutachtung durch Sachverständige die Aufklärung und Niederschrift von Vorgängen, die zum Schaden führten.

Da der Begriff „Sachverständiger“ nicht geschützt ist, sollte stets ein geeigneter Sachverständiger von einer Handwerkskammer, Industrie und Handelskammer oder einem Sachverständigenverband bestellt, geprüft, zertifiziert und überwacht sein.

Dieses Werk soll Planern, Bauausführenden, mit der Bauüberwachung betrauten, Sachverständigen, Rechtsanwälten, Rechtsanwältinnen, Richterinnen und Richtern die Möglichkeit geben Schäden schnell zu erkennen und deren Bedeutung einzuschätzen.

Der Leser wird über anschauliche Fotos durch die Schadensbeispiele geführt und auf mögliche Schadensursachen hingewiesen.

Zu den durch den EUC zertifizierten Sachverständigen beschriebenen Mängel und Schäden an Dach-, Wand- und Abdichtung beschreibt das Werk die darauf bezogenen gültigen allgemein anerkannten Regeln der Technik jeweils zum Zeitpunkt der Bauausführung, die Herstellervorschriften, die Merkblätter und er weist im Rahmen der seiner Annextätigkeit nicht zuletzt auf gesetzliche und rechtliche Fundstellen hin.

Markdorf, im Jahr 2024